Bußgelder bei Nichtantreten von Spielern im LSB-Ligabetrieb
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- Hauptkategorie: Spielbetrieb
- Erstellt am Mittwoch, 11. November 2009 17:12
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 25. Juni 2013 21:28
- Veröffentlicht am Mittwoch, 11. November 2009 16:55
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37.7.2. Für nicht angetretene Spieler in einem Mannschaftswettbewerb verhängt der Landesturnierleiter jeweils ein Bußgeld in folgender Staffelung:
Brett 1 = 20,-- Euro,
Brett 2 = 10,-- Euro und ab
Brett 3 bis 8 je 5,-- Euro.
37.7.3. Die letzten Bretter einer Mannschaft können ohne Namensnennung offen gelassen werden. Es wird kein Bußgeld für diese Bretter fällig.
Das bedeutet, dass bei einem Mannschaftskampf für jeden auf dem Spielformular genannten Spieler, dessen Partie wegen Nichtantretung nicht zustande kommt, ein Bußgeld vom Landesturnierleiter verhängt wird.
Es wird hierzu keine besonderen Vermerke in den jeweiligen Spielberichten (erreichbar über das Lupensymbol auf der Ergebnisseite, rechts neben dem Mannschaftsergebnis) auf den Online-Ergebnisseiten des LSB geben. Die Bußgeldbescheide werden spätestens nach Saisonende vom Landesschachbund an die betreffenden Vereine verschickt.