Bußgelder bei Nichtantreten von Spielern im LSB-Ligabetrieb

Details
Aus gegebenem Anlass möchte ich hiermit alle Vereine des LSB auf Artikel 37.7.2 und 37.7.3 der aktuellen Bremer Turnierordnung hinweisen:

37.7.2. Für nicht angetretene Spieler in einem Mannschaftswettbewerb verhängt der Landesturnierleiter jeweils ein Bußgeld in folgender Staffelung:
Brett 1 = 20,-- Euro,
Brett 2 = 10,-- Euro und ab
Brett 3 bis 8 je 5,-- Euro.
37.7.3. Die letzten Bretter einer Mannschaft können ohne Namensnennung offen gelassen werden. Es wird kein Bußgeld für diese Bretter fällig.

Das bedeutet, dass bei einem Mannschaftskampf für jeden auf dem Spielformular genannten Spieler,  dessen Partie wegen Nichtantretung nicht zustande kommt, ein Bußgeld vom Landesturnierleiter verhängt wird.
Es wird hierzu keine besonderen Vermerke in den jeweiligen Spielberichten (erreichbar über das Lupensymbol  auf der Ergebnisseite, rechts neben dem Mannschaftsergebnis) auf den Online-Ergebnisseiten des LSB geben. Die Bußgeldbescheide werden spätestens nach Saisonende vom Landesschachbund an die betreffenden Vereine verschickt.